Mythos Scheidung: Warum deine Ängste meist unbegründet sind - Ein Familienanwalt klärt auf

Torsten Geiling • 9. September 2025

Was ihr wirklich über Scheidung wissen müsst - 
ein Experteninterview mit Familienrechtler Niklas Clamann

Niklas Clamann ist Familienanwalt in Münster
Von Torsten Geiling 

In meiner Trennungsberatung erlebe ich es täglich: Kaum ein Gespräch vergeht, ohne dass meine Klientinnen und Klienten mit den rechtlichen Folgen einer Scheidung konfrontiert werden. "Was passiert mit unserem Haus?", "Muss ich wirklich Unterhalt zahlen?", "Kann ich mir eine Scheidung überhaupt leisten?" - die Sorgen und Fragen sind vielfältig und berechtigt.

Als systemischer Coach kann ich zwar eine erste Orientierung geben und die emotionalen Aspekte einer Trennung bearbeiten, aber bei rechtlichen Fragen stoße ich an meine Grenzen. Deshalb rate ich meinen Klienten immer dringend dazu, sich fachkundigen Rat zu holen - sowohl für die finanzielle als auch für die rechtliche Sicherheit, die in dieser ohnehin belastenden Zeit so wichtig ist.

Um euch fundierte Antworten auf die häufigsten Fragen zu liefern, habe ich ein ausführliches Interview mit Rechtsanwalt Niklas Clamann geführt. Er betreibt in Münster eine auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei und begleitet täglich Menschen durch Scheidungsverfahren. Ihm habe ich alle Fragen gestellt, die mir in der Beratungspraxis immer wieder begegnen.

In dieser dreiteiligen Interview-Serie erfahrt ihr alles, was ihr über Scheidung wissen müsst: von den größten Mythen und Ängsten über den Umgang mit Kindern bis hin zur praktischen Abwicklung des Verfahrens. Fundiertes Wissen, das euch hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Herr Clamann, Sie sind spezialisiert auf Familienrecht. Was bewegt Menschen aus Ihrer Sicht dazu, trotz jahrelanger Unzufriedenheit in der Ehe zu bleiben, obwohl eine Scheidung rechtlich möglich wäre?
Ehegatten befinden sich, gerade innerhalb von langjährigen Ehen, meistens in sehr verflochtenen Strukturen. Es gibt ein gemeinsames soziales Umfeld, gemeinsame Verträge, vielleicht sogar eine gemeinsame Immobilie. Die Angst, all das möglicherweise zu verlieren, lähmt viele Menschen und hindert sie daran, den auf emotionaler Ebene längst herbeigesehnten Schritt der Trennung zu gehen.

Oft werden Ehen auch zuliebe der gemeinsamen Kinder aufrechterhalten, um sie nicht mit der Trennung ihrer Eltern konfrontieren zu müssen. Bevor die Kinder derart belastet werden, wird lieber eine Art Scheinehe aufrechterhalten. 

Aber auch finanzielle Ängste spielen eine große Rolle. Gerade bei Ehen, in denen ein klassisches Rollenbild gelebt wird, fürchtet sich der Ehegatte, der sich um Haushalt und Kindererziehung kümmert, vor den finanziellen Folgen einer Trennung oder Scheidung. Existenzangst ist in diesem Zusammenhang ein immer wiederkehrendes Thema und hält viele Menschen in unglücklichen Ehen fest.

Welche typischen Ängste und Mythen begegnen Ihnen in Ihrer Praxis am häufigsten?
Der Prozess der Ehescheidung ist in den Köpfen der Menschen deutlich umfangreicher und komplizierter, als er tatsächlich ist. Im Rahmen der Scheidung stellt das Familiengericht lediglich fest, ob die Ehe gescheitert ist und scheidet dann die Ehe. Mit der Scheidung wird noch ein Versorgungsausgleich durchgeführt, also die Rente der Ehegatten aufgeteilt. Ansonsten beschäftigt sich das Familiengericht nicht mit den weiteren Punkten, die gegebenenfalls klärungsbedürftig sind. Alles rund um eine gemeinsame Immobilie, Aufteilung des sonstigen Vermögens und Hausrats, Unterhalt, Belange der gemeinsamen Kinder etc. ist nicht Teil der Scheidung und kann von den Ehegatten einvernehmlich untereinander geklärt werden. Insbesondere müssen diese Punkte nicht vor der Beantragung der Scheidung geklärt sein, sondern können vollkommen unabhängig von der Scheidung zu einem beliebigen Zeitpunkt von den Ehegatten angegangen werden. 

Auch die Existenzangst ist in den allermeisten Fällen unbegründet. Wer sich während der Ehe um Haushalt und Kinder gekümmert hat, ist im Falle einer Trennung oder Scheidung durch eine Vielzahl von Ansprüchen rechtlich und finanziell abgesichert. Der Gesetzgeber schützt denjenigen, der seine eigene Karriere im Vertrauen auf den Fortbestand der Ehe aufgegeben hat, unter anderem durch Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich etc.

"Ich kann mir eine Scheidung nicht leisten" - wie viel kostet eine Scheidung tatsächlich und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Die Höhe der Scheidungskosten ist ganz individuell und hängt immer von Einkommen und manchmal auch Vermögen der Ehegatten ab. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass je höher das Einkommen und das Vermögen ist, desto teurer die Scheidung ausfällt. Eine durchschnittliche Scheidung kostet insgesamt zwischen 2.000 € und 2.500 €. Wenn die Ehegatten neben der Scheidung noch finanzielle Streitigkeiten über Anwälte oder das Familiengericht austragen, kann es schnell deutlich teurer werden. Wer die Scheidungskosten nicht bezahlen kann, hat die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wird die Verfahrenskostenhilfe bewilligt, werden die gesamten Scheidungskosten von der Staatskasse übernommen. Andernfalls besteht meistens auch die Möglichkeit, die Anwaltskosten in Raten abzuzahlen.

Unterhalt ist ein Reizthema: Wann muss ich Unterhalt zahlen und wann habe ich Anspruch darauf? Wie wird die Höhe berechnet?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt. Während der Trennungszeit – also zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung – hat der finanziell schwächere Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt. Einzige Voraussetzung ist, dass eine Differenz zwischen den Einkommen der Ehegatten gegeben ist. Auch nach der Scheidung kann ein Anspruch auf Unterhalt bestehen, beispielsweise wegen Kinderbetreuung, Krankheit oder Alters. Diese Ansprüche sind allerdings an strengere Voraussetzungen geknüpft als der Trennungsunterhalt.

Die Höhe des Ehegattenunterhalts richtet sich nach dem sogenannten bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten, also dem Nettoeinkommen, was den Ehegatten nach Abzug von Verbindlichkeiten monatlich zur Verfügung steht. Besteht eine Differenz zwischen den bereinigten Nettoeinkommen der Ehegatten, ist etwas weniger als die Hälfte dieser Differenz als Unterhalt zu zahlen.

Beim Kindesunterhalt orientiert man sich an der Düsseldorfer Tabelle, die je nach Einkommen und Alter des Kindes gestaffelte Unterhaltsbeträge vorgibt. Je älter das Kind und je höher das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, desto höher ist der zu zahlende Kindesunterhalt. Gezahlt wird an den Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt. 

Was passiert mit dem gemeinsamen Haus oder der Eigentumswohnung? Muss zwingend verkauft werden?
Ein Verkauf ist keineswegs zwingend. Entscheidend ist, in welcher Form die Immobilie gemeinsam gehalten wird, also ob beide Ehegatten im Grundbuch stehen und zu welchen Anteilen. Bei einer gemeinsamen Immobilie wird es meistens so sein, dass beide Ehegatten je zur Hälfte als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. 

Es ist wichtig zu verstehen, dass bei gemeinsamem Eigentum sämtliche Entscheidungen über die Immobilie nur gemeinsam getroffen werden können. Denkbar ist, dass ein Ehegatte die Immobilie übernimmt und den anderen auszahlt. Die Immobilie kann aber auch vollständig an einen Dritten verkauft oder vermietet werden. Diese Entscheidungen können nur getroffen werden, wenn beide Ehegatten zustimmen. Die einzige Möglichkeit, ohne Zustimmung des Miteigentümers eine Entscheidung über den Verkauf der Immobilie zu treffen, besteht in der Einleitung der sogenannten Teilungsversteigerung. Dann wird die Immobilie vom Amtsgericht auch gegen den Willen des Miteigentümers öffentlich versteigert. Der dadurch erzielte Kaufpreis liegt meist weit unter dem Preis, der auf dem freien Markt zu erzielen wäre. Es empfiehlt sich daher, sich zu einigen.


Wie werden Schulden bei einer Scheidung aufgeteilt?
Bei Schulden ist entscheidend, wer die Verbindlichkeit eingegangen ist und in wessen Interesse sie aufgenommen wurden. Für gemeinsame Schulden, etwa für eine gemeinsam unterzeichnete Baufinanzierung, haften beide Ehegatten in der Regel gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Der Gläubiger, also in diesem Fall die Bank, kann sich an beide wenden, unabhängig davon, wer die Schulden tatsächlich verursacht hat. Daran ändert auch die Trennung oder Scheidung nichts. Die gemeinsame Schuld bleibt darüber hinaus bestehen.

Für Schulden, die nur ein Ehegatte aufgenommen hat, wird in der Regel auch nur dieser Ehegatte haften. Die Ehe führt nicht dazu, dass ein Ehegatte für die Schulden des anderen Ehegatten, die dieser während der Ehe gemacht hat, aufkommen muss.

Anders kann es aussehen, wenn der andere Ehegatte von der Aufnahme der Schulden profitiert hat. Wurde beispielsweise ein Kredit allein aufgenommen, aber zur Finanzierung des Familienlebens verwendet, kann das im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung oder des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden.

Welche drei wichtigsten Tipps geben Sie Menschen mit, die vor einer Scheidung stehen?
1. Informieren Sie sich frühzeitig – rechtliche und finanzielle Klarheit reduziert Unsicherheit und Angst.
2. Dokumentieren Sie relevante Unterlagen – z. B. Einkommensnachweise, Kontobewegungen, Vermögenswerte.
3. Versuchen Sie, Lösungen einvernehmlich zu finden – wer miteinander spricht, spart oft viel Zeit, Geld und Nerven.

Was sollte man auf keinen Fall tun, wenn eine Trennung bevorsteht?
Man sollte keinesfalls überstürzt handeln oder in der emotionalen Aufregung Vermögen verschieben, gemeinsame Konten auflösen oder eigenmächtig Entscheidungen über Kinder treffen. Auch „Strafaktionen“, etwa durch plötzlichen Auszug oder Kontaktverweigerung, führen meist zu einer Eskalation, die sich später nur schwer einfangen lässt.

Ich sehe immer wieder, dass gemeinsame Kinder in die Trennung der Eltern hineingezogen werden, teilweise wird die Trennung auf dem Rücken der Kinder ausgetragen oder die Kinder werden instrumentalisiert. Das ist meiner Meinung nach der schwerwiegendste Fehler, der begangen werden kann. Kinder sollten so gut es geht aus der Trennung ihrer Eltern herausgehalten werden, auch wenn der Streit noch so erbittert ist.

Eine besonnene, gut vorbereitete Trennung ist in den meisten Fällen der bessere Weg – nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich.

Niklas Clamann betreibt in Münster eine auf das Familienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Er befasst sich vor allem mit Ehescheidungsverfahren und versucht, diese einvernehmlich und mit möglichst geringem Kostenaufwand durchzuführen. Im Rahmen der sogenannten Online-Scheidung ist er bundesweit tätig. Durch seinen Fokus auf eine direkte und verständliche Kommunikation kann Niklas Clamann seine Mandanten bei dem in rechtlicher Hinsicht nicht immer ganz einfachen Weg der Scheidung unterstützen und den Prozess für sie so angenehm wie möglich gestalten. https://www.online-scheidung-deutschland.de

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